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ТОР 5 статей:

Методические подходы к анализу финансового состояния предприятия

Проблема периодизации русской литературы ХХ века. Краткая характеристика второй половины ХХ века

Ценовые и неценовые факторы

Характеристика шлифовальных кругов и ее маркировка

Служебные части речи. Предлог. Союз. Частицы

КАТЕГОРИИ:






Vollziehende Gewalt




Regierung Verwaltung
- staatsleitende Befugnisse - Vollzug der Gesetze
- politische Führungsaufgabe - Organisationsaufgabe
- Gesetzesinitiative  

 

Die Öffentliche Verwaltung weist ein weites Betätigungsfeld auf. Sie erstreckt sich ganz allgemein auf:

- Planung

- Entscheidung

- Durchsetzung

- Ausführung

- Kontrolle

- Dienstleistung.

Die öffentliche Verwaltung umfasst nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens von der Landwirtschaft über die soziale Sicherung bis zu Zwangsmaßnahmen der Polizei.

 

Texterläuterungen

in jedem Fall – в любом случае

lassen sich nicht trennen = können nicht... getrennt werden – не делятся, не могут быть разделены

einerseits... andererseits – с одной стороны, с другой стороны

verwaltungsmäßig – административный

ein weites Betätigungsfeld aufweisen (haben) – иметь широкое поле деятельности

Aufgaben zum Text

1. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text "Vollziehende Gewalt" ins Russische.

2. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text.

1. Wie wird die Staatsgewalt in der BRD als Rechtsstaat eingeteilt?

2. Was umfasst die Verwaltung nach dem Grundgesetz?

3. Wie heißen die Tätigkeitsfelder der vollziehenden Gewalt?

4. Welcher Teil der vollziehenden Gewalt ist auf die politische Tätigkeit gerichtet?

3. Nennen Sie die Bedeutung folgender Wörter:

der Staat, das Recht, der Grund, der Dienst, das Gesetz, die Führung, die Wirtschaft, die Aufgabe, die Regierung, das Land, das Feld, die Gewalt.

4. Nennen Sie deutsche zusammengesetzte Substantive als Äquivalente für die folgenden russischen Wortverbindungen. Gebrauchen Sie die Wörter aus der Übung 3.

основной закон, сельское хозяйство, правовая норма, правовое государство, руководящая функция, государственная власть, организационная власть, законодательная инициатива, правительственная комиссия, правительственное здание, функции земель, поле деятельности, оказание услуг.

5. Stellen Sie Fragen mit dem Pronominaladverb.

Beispiel: Mein Freund erzählte mir von dem Verwaltungsaufbau in der BRD.

- Wovon erzählte dir dein Freund?

Die Aufgabe der Verwaltung besteht in Planung und Kontrolle.

- Worin besteht die Aufgabe der Verwaltung?

1. Die Staatsgewalt ist in die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung eingeteilt.

2. Das Betätigungsfeld der öffentlichen Verwaltung erstreckt sich auf viele Gebiete.

3. Die Tätigkeit der vollziehenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland ist auf die Ausführung des Rechts gerichtet.

6. Antworten Sie auf die Fragen mit dem Pronominaladverb.

Beispiel: – Interessieren Sie sich für den Verwaltungsaufbau in Deutschland?

Ja, ich interessiere mich dafür.

- Kannst du mir über die vollziehende Gewalt in Russland erzählen?

Natürlich, ich kann darüber erzählen.

1. Denken Sie oft über die Probleme Ihrer Stadt?

2. Reden Sie viel über die Politik?

3. Hast du auf den Brief der Firma geantwortet?

4. Bist du mit deinem neuen Wagen zufrieden?

5. Hast du nach dem Preis des Hotelzimmers gefragt?

6. Bereitest du dich auf den Deutschunterricht vor?

7. Übersetzen Sie ins Deutsche.

В правовом государстве вся государственная власть делится на законодательную, исполнительную и судебную. Принцип разделения властей служит защите гражданина от всевластия (der Übermacht) государства. Точно разграничить задачи исполнительной, законодательной и правоприменительной власти не всегда возможно. Структуры исполнительной власти охватывают почти все сферы общественной жизни.

8. Vergleichen Sie die Tätigkeitsfelder der öffentlichen Verwaltung in der BRD mit denen in Russland. Referieren Sie darüber.

 

Text 2
Verwaltungstätigkeit des Bundes und der Länder in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ein Bundesstaat und besteht aus 16 Bundesländern. Die Bundesländer sind keine Provinzen, sondern Staaten mit eigener Staatsgewalt. Sie haben eine eigene Landesverfassung, die den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats im Sinne des Grundgesetzes entsprechen muss. Im übrigen haben die Länder weitgehend freie Hand bei der Gestaltung ihrer jeweiligen Verfassung.

Das Grundgesetz teilt also die Verwaltungstätigkeit zwischen dem Bund und den Ländern auf. Die Aufteilung entspricht jedoch nicht der Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten.

Das Schwergewicht der Gesetzgebung liegt beim Bund, das Schwergewicht der Gesetzausführung, d. h. der Verwaltung, liegt bei den Ländern.

Wegen des föderativen Systems ist für die Verwaltung eine komplizierte Zuständigkeitsregelung erforderlich. Das Grundgesetz unterscheidet deshalb folgende Arten der Verwaltung:

- bundeseigene Verwaltung;

- Verwaltung im Auftrag des Bundes;

- Vollzug von Bundesgesetzen durch die Länder;

- Verwaltung der Gemeinschaftsaufgaben;

- Vollzug von Landesgesetzen durch die Länder.

Das Grundgesetz (GG) schreibt bundeseigene Verwaltung in folgenden Fällen vor:

- Auswärtigen Dienst;

- Bundesfinanzverwaltung einschließlich Zollverwaltung;

- Bundeswehr;

- Luftverkehrsverwaltung;

- Bundesgrenzschutz.

Die Besonderheit dieser Verwaltung liegt darin, dass der Bund die allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt, die Verwaltungsverfahren und die Einrichtungen der Behörden regeln.

Der Verwaltung im Auftrag des Bundes unterliegen z. B.

- Bundesautobahnen und Bundesstraßen des Fernverkehrs,

- Verwaltung von dem Bund zufließenden Steuern durch die Landesfinanzbehörden usw. Die Aufsicht des Bundes erstreckt sich auf Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit. Etwa 90% (Prozent) der Bundesgesetze werden durch die Länder vollzogen.

Es sind Aufgaben der Länder, an deren Wahrnehmung sich der Bund beteiligt und er mitfinanziert sie. Es besteht sonst strenge Trennung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern hier nicht. Die aufgeführten Aufgaben:

- Ausbau und Neubau von Hochschulen,

- Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur,

- Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes,

- Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Bildungsplanung und Finanzförderung werden von den Ländern unter Mitwirkung des Bundes wahrgenommen, sie werden durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, näher bestimmt.

Die Länder erfüllen die Aufgaben in eigener Verantwortung, sie regeln die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren. Die Bundesregierung führt die Rechtsaufsicht über den Landesvollzug des Bundesgesetzes.

Die Länder regeln in eigener Zuständigkeit den Vollzug der von ihnen erlassenen Gesetze.

 

Texterläuterungen

freie Hand bei etw. haben – быть свободным в чем-то

das Schwergewicht liegt bei (D) – центр тяжести находится...

die Zuständigkeit – полномочие, компетентность

erforderlich sein für (A) – быть необходимым для

im Sinne des GG – по конституции, в духе конституции

im übrigen – в остальном, впрочем

Vorschriften erlassen (ie, а) – издать предписание

von dem Bund zufließende Steuern – налоги, поступающие от Федерации

unter Mitwirkung – при участии

der Zustimmung bedürfen – необходимо одобрение, согласие

der Verwaltung unterliegen – быть подведомственным администрации

Aktiver Wortschatz

die Verwaltung – управление, администрация

bundeseigene ~ – федеральная администрация

die Verwaltungsart -, -en – вид (способ) управления

die Bundesfinanzverwaltung – федеральное финансовое управление

die Zollverwaltung – таможенное управление

die Luftverkehrsverwaltung – управление авиасообщением

die Verwaltungsvorschrift – административное предписание

das Verwaltungsverfahren – способ управления

die Behörde, -n – орган власти

die Rechtsaufsicht über etwas führen – осуществлять правовой надзор за чем-либо

zuständig sein für (А) – ведать чем-либо

die Zuständigkeit – компетентность

in eigener Zuständigkeit – зд. по собственному усмотрению

~ regeln – регулировать

zusammenwirken (wirkte zusammen, zusammengewirkt) bei (D) – работать, действовать согласованно

das Zusammenwirken – взаимодействие, согласованные действия

die Gesetzmäßigkeit – закономерность

die Zweckmäßigkeit – целесообразность

unterscheiden (unterschied, unterschieden) – различать unterscheiden sich – различаться

wahrnehmen (nahm...wahr, wahrgenommen) etwas (А) – осуществлять, выполнять

die Bildungsplanung ~ – (зд.) осуществлять вопросы планирования образования

die Forschungsförderung ~ – (зд.) содействовать развитию научных исследований

die Aufgaben ~ – (зд.) взять на себя осуществление задач

 

Aufgaben zum Text

1. Lesen Sie den Text "Arten der Verwaltung in der BRD", beachten Sie Texterläuterungen, übersetzen Sie den Text ins Russische.

2. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text.

1. Nennen Sie zwei Bereiche der bundeseigenen Verwaltung.

2. Worauf erstreckt sich die Aufsicht des Bundes, wenn die Länder Gesetze im Auftrage des Bundes ausführen?

3.Was versteht man unter den Gemeinschaftsaufgaben? Führen Sie ein Beispiel an.

3. Schreiben Sie aus dem Text zusammengesetzte Substantive aus. Erklären Sie russisch Bildung und Bedeutung der ausgeschriebenen Substantive.

4. Übersetzen Sie folgende Wörter und lernen Sie sie auswendig.

der Teil, der Vorteil, der Nachteil, beteiligen sich an (D), teilnehmen (nahm teil, teilgenommen) an (D), der Teilnehmer, die Teilnahme an (D), aufteilen, die Aufteilung, verteilen, die Verteilung, teilweise, die Abteilung.

5. Übersetzen Sie folgende Sätze ohne Wörterbuch.

1. Ihr Freund studiert an der Fernabteilung der Akademie.

2. Er nimmt an der wissenschaftlichen Studentenkonferenz teil.

3. Seine Diplomarbeit besteht aus zwei Teilen.

4. Peter ist in einem Großunternehmen tätig, das aus 5 Abteilungen besteht.

5. Die Zuständigkeiten des Unternehmenspersonals sind streng verteilt. Die Verteilung der Zuständigkeiten wird von der Firmaleitung durchgeführt.

6. Die Bevölkerung beteiligt sich an der Verwaltung des Staates durch die Wahlen.

7. In ihren Briefen berichten die Bürger der Stadt über die Vor- und Nachteile der Arbeit der Stadtverwaltung.

8. Die Teilnahme der Bevölkerung der deutschen Städte an Bürgerinitiative wird von der Regierung unterstützt.

6. Referieren Sie in der Studiengruppe zum Thema: "Die Verwaltungstätigkeit im Bund und Land".

 

Text 3

Dreistufiger Verwaltungsaufbau in Bund und Ländern

Der staatliche Behördenaufbau, sowohl bei der Verwaltung des Bundes als auch bei der Verwaltung der größeren Länder, folgt, von Behörden spezieller sachlicher Zuständigkeit abgesehen, dem Dreistufigkeitsprinzip:

1. Ministerien als oberste Behörde mit politischen Aufgaben;

2. Mittelbehörden verschiedener Art als sogenannte "höhere Verwaltungsbehörden", insbesondere mit Aufsichtsbefugnissen;

3. untere Verwaltungsbehörden mit Vollzugsaufgaben.

Daneben gibt es rechtsfähige bundesunmittelbare und landesunmittelbare Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie nichtrechtsfähige Bundesanstalten (Landesanstalten) jeweils mit eigenen Behörden.

Soweit einer Behördenbezeichnung das Wort "Bund" oder "Land" vorangestellt ist, ist aus ihr erkennbar, ob es sich um eine Bundes- oder um eine Landesbehörde handelt. Die obersten Bundesbehörden sind in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Oberste Bundesbehörden sind u. a. der Bundespräsident mit dem Bundespräsidialamt, das Präsidium des Bundestages mit dem Direktor, das Präsidium des Bundesrates mit dem Direktor, der Bundeskanzler mit dem Chef des Bundeskanzleramtes sowie mit dem Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, die Bundesminister mit den Bundesministerien und der Bundesrechnungshof, z. B. Bundesverwaltungsamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, das Statistische Bundesamt, das Bundesgesundheitsamt u.a.m.

Zu den Bundesmittelbehörden gehören z. B. Oberfinanzdirektionen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, Oberpostdirektionen, Bundesbahndirektionen. Zu den unteren Bundesbehörden gehören z. B. Hauptzollämter, Wasser- und Schifffahrtämter, Postämter u. a.

Verwaltungsaufbau bei den Ländern. Abgesehen von den Stadtstaaten, bei denen staatliche und kommunale Verwaltung zusammengefasst sind, haben die Länder in der Regel einen dreistufigen Verwaltungsaufbau. Bisweilen fehlt bei kleineren Ländern die Mittelinstanz.

Oberste Landesbehörden sind alle Landesbehörden, die keiner anderen Landesbehörde unterstellt sind, insbesondere der Ministerpräsident und die Landesminister. Ebenso wie der Bund haben die Länder solche Behörden, die für den gesamten Bereich des Landes zuständig sind, z. B. Statistische Landesämter, Verfassungsschutzämter, Landeskriminalämter u.a.m.

Die meisten Bundesländer sind in Regierungsbezirke eingeteilt, die die mittlere Verwaltungsstufe bilden. Die entsprechenden Verwaltungsbehörden sind Bezirksregierungen mit den Regierungspräsidenten an der Spitze, die dem Innenminister des Landes unterstellt sind. Die Unterstufe der allgemeinen Staatsverwaltung wird gebildet durch die kreisfreien Gemeinden (Städte) und die Landkreise mit den kreisangehörigen Gemeinden (vielfach auch als "Kommunen" bezeichnet). Die Verwaltungsorgane dieser Stufe sind Oberbürgermeister (in den Städten), Landrate (in den kreisangehörigen Gemeinden).

1. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.

2. Lernen Sie die Zusammenfassung des Textes auswendig.

Die vollziehende Gewalt gliedert sich in die regierende Gewalt (Gubernative) und in die übrige Verwaltung (Administrative). Das Grundgesetz unterscheidet zwischen der bundeseigenen Verwaltung der Gemeinschaftsaufgaben, den Vollzug der Bundesgesetze durch die Länder und dem Vollzug der Landesgesetze durch die Länder.

3. Schreiben Sie eine kurze Zusammenfassung über die Bedeutung der vollziehenden Gewalt und Arten der Verwaltung in Russland. Verwenden Sie dabei den aktiven Wortschatz zu diesem Thema. ( Arten der Verwaltung in der BRD)

 

Text 4
Die kommunale Selbstverwaltung

Die kommunale Selbstverwaltung als Ausdruck der Bürgerfreiheit hat in Deutschland Tradition. Sie lässt sich auf die Privilegien der freien Städte im Mittelalter zurückführen, als das Stadtbürgerrecht die Menschen von den Fesseln der feudalen Leibeigenschaft befreite ("Stadtluft macht frei", hieß es damals). In der neueren Zeit verbindet sich die kommunale Selbstverwaltung in erster Linie mit den Reformen des Freiherrn vom Stein, insbesondere der preussischen Städteordnung von 1808.

Das Grundgesetz greift diese Tradition auf. Ausdrücklich garantiert es die kommunale Selbstverwaltung in den Städten, Gemeinden und Kreisen. Danach haben diese das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Alle Städte, Gemeinden und Kreise müssen demokratisch organisiert sein. Das Gemeinderecht ist Sache der Länder; die Kommunalverfassungen weichen aus historischen Gründen von Land zu Land stark voneinander ab. Die kommunale Verwaltungspraxis ist jedoch in allen Bundesländern gleichartig.

Das Selbstverwaltungsrecht umfasst vor allem den öffentlichen Nahverkehr im kommunalen Bereich, den örtlichen Straßenbau, die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas, die Abwasserversorgung, die städtebauliche Planung. Hinzu kommen der Bau und die Unterhaltung von Schulen, Theatern und Museen, Krankenhäusern, Sportstätten und Bädern. Die Gemeinden sind auch für die Erwachsenenbildung und die Jugendpflege zuständig. Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit ihres Handelns bestimmt jede Gemeinde selbst. Viele der örtlichen Aufgaben übersteigen die Kraft der Gemeinden und der kleineren Städte; diese können vom Kreis, der nächsthöheren Gebietseinheit, übernommen werden. Auch der Kreis mit seinen demokratisch gewählten Organen ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Die größeren Städte gehören keinem Kreis an, sie sind "kreisfrei".

Kommunale Selbstverwaltung und Selbständigkeit muss verkümmern, wenn den Gemeinden das Geld zur Erfüllung ihrer Aufgaben fehlt. Die angemessene finanzielle Ausstattung der Gemeinden wird immer wieder diskutiert. Die Gemeinden haben das Recht eigene Steuern und Abgaben zu erheben. Dazu gehören die Grund- und die Gewerbesteuer. Außerdem steht den Gemeinden das Aufkommen der örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern zu. Das reicht zur Deckung des Finanzbedarfs aber nicht aus Daher erhalten die Gemeinden vom Bund und den Ländern Anteile etwa aus der Lohn- und Einkommensteuer. Hinzu kommen Zuweisungen aus einem Finanzausgleich, der innerhalb jedes Bundeslandes geregelt wird. Darüber hinaus nehmen die Gemeinden Gebühren für Dienstleistungen ein. Die kommunale Selbstverwaltung eröffnet dem Bürger die Chance der Mitwirkung und Kontrolle. Er kann mit seinen gewählten Gemeindevertretern auf Bürgerversammlungen sprechen, den Haushaltsplan einsehen oder über neue Bauvorhaben diskutieren. Die Städte und Gemeinden sind die kleinsten Zellen des politischen Gemeinwesens. Sie müssen sich lebendig weiterentwickeln, damit Freiheit und Demokratie in Staat und Gesellschaft Bestand haben.

 

Texterläuterungen

in erster Linie – в первую очередь

der Freiherr – барон (дворянский титул)

lässt sich zurückführen – относиться к …

in eigener Verantwortung regeln – регулировать под собственную ответственность

aus historischen Gründen – по историческим причинам

der örtliche Straßenbau – местное строительство дорог

Bestand haben – быть постоянным, прочным

 

Aktiver Wortschatz

die Kommunalverfassung – уложение о самоуправляющихся территориях

die Gemeinde, -n – община

der Kreis, -e – округ, уезд, район

das Gemeinderecht, -e – право общин

die Gemeindeordnung, -en – положение об общине

das Selbstverwaltungsrecht, -e – право на самоуправление

der Nahverkehr – пригородные сообщения, пригородный транспорт

die Unterhaltung – снабжение

die Jugendpflege – забота о молодежи

die Gebietseinheit – территориальная единица

kreisfrei – внеуездные (общины)

die Steuer (die Steuern) – налог

die Abgabe, -n – сборы

die Zuweisung – распределение, отчисление

die Gebühre, -n – пошлина

die Mitwirkung – соучастие

der Haushaltsplan, ¨e – бюджет

die Zelle, -n – клетка, ячейка

die Wirtschaftlichkeit – бережливость

die Angelegenheit, -en – дело

1. Lesen und übersetzen Sie den Text.

2. Finden Sie Äquivalente russischer Sätze, schreiben Sie den deutschen Text auf und lernen Sie ihn auswendig.






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